Klassifizierung von Schuhen für die Feuerwehr nach DIN EN 15090
Code I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, mit Ausnahme von Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhen
Code II: Vollgummischuhe oder Gesamtpolymerschuhe
Typen von Schuhen für die Feuerwehr nach DIN EN 15090
Typ 1: Außeneinsätze, Brand- und Waldbrandbekämpfung; kein Schutz gegen Durchtritt, kein Zehenschutz, kein Schutz gegen chemische Gefahren.
Typ 2: Sämtliche Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze, bei denen Schutz gegen Durchtritt und Zehenschutz benötigt werden, kein Schutz gegen
chemische Gefahren.
Die Angabe des Typs und der Schutzfunktion von Schuhen für die Feuerwehr erfolgt in der unteren rechten Ecke des Piktogramms (Feuerwehrmann):
F1PA: Alle normativen Grundanforderungen und die Anforderungen zur Durchtrittsicherheit und zur Antistatik
F2A: Alle normativen Grundanforderungen und die Anforderungen zur Antistatik
Bedeutung der Kennzeichnungssymbole
HI1: Leistungsniveau der Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes bei 150° C/30 min.
HI3: Leistungsniveau der Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes bei 250° C/40 min.