Skip to main content

Teilnahmebedingungen Wildcard-Verlosung HAIX Launch Event

  1. Teilnahme und Gewinn

(1) An der Wildcard-Verlosung für das HAIX Launch Event nimmt teil, wer sich innerhalb des Teilnahmezeitraums (26.02.2021 bis 08.03.2021) auf der Landingpage unter www.haix.de/lift-your-limits mit den erforderlichen Daten registriert.

(2) Die Auswahl der Gewinner findet durch die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH statt.

(3) Jeder Bewerber kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

(4) Der Gewinn (Teilnahme am digitalen Launch Event + Eventbox) kann nicht bar ausgezahlt oder in anderer Form ausgegeben werden. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

  1. Teilnahmebedingungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben sowie älter als 18 Jahre sind.

(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe folgender Daten zwingend erforderlich: Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse des Teilnehmers. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

(3) Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware von HAIX abhängig. Der Erwerb einer Ware erhöht die Gewinnchancen nicht.

  1. Teilnahmeausschluss

(1) Mitarbeiter der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH und deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

(2) Bewerbungen, die nach dem 09.03.2021 eingehen, können für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr berücksichtigt werden.

(3) Bei Verdacht auf Manipulation behält sich die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH das Recht vor, Einsendungen für das Gewinnspiel von der Teilnahme auszuschließen.

  1. Durchführung und Abwicklung

(1) Die Durchführung des Wettbewerbs obliegt der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH.

(2) Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 2 Tagen nach der Benachrichtigung nicht zur Entgegennahme des Gewinnes melden, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.

(3) Die Haftung der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH gegenüber den Teilnehmern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

  1. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Ankündigung oder Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden.

  1. Datenschutz

1) Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die oben genannten Wege einzuhalten. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichern darf.

(2) Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

  1. Haftung

(1) Die HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH wird mit Abschluss der Wildcard-Verlosung HAIX Launch Event von allen Verpflichtungen befreit. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

  1. Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der HAIX-Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

  1. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.